Physiotherapie

Als Mitglied der gesetzlichen Krankenversicherung zahlen Sie für jede Verordnung zurzeit 10,- Euro Rezeptgebühr und 10 Prozent je verordneter Leistung.

Diese Kosten werden mit der Krankenkasse verrechnet und sind keine zusätzlichen Einnahmen des Physiotherapeuten. Die jeweilige Höhe der Zuzahlung hängt vom Wert der Verordnung ab. Die gesetzliche Zuzahlung ist – soweit Sie hiervon nicht befreit sind – verpflichtend. Informieren Sie sich bei Ihrer Krankenkasse, ob und ab wann Sie eine Befreiung erhalten können. Kinder unter 18 Jahren sind generell befreit.

Osteopathie

Die osteopathische Behandlung ist eine Privatleistung. Als Heilpraktiker bin ich – Michael Golling – zur eigenständigen Abrechnung mit privaten Krankenkassen, Beihilfestellen oder einer entsprechenden Zusatzversicherung berechtigt. Es wird nach der Gebührenverordnung für Heilpraktiker (GebüH) abgerechnet.

Die Kosten der erbrachten Leistung sind am Behandlungstag in bar oder per EC-Karte vom Patienten zu begleichen.

Immer mehr gesetzliche Krankenkassen (GKVs) beteiligen sich bei osteopathischen Behandlungen anteilig an den von Ihnen bezahlten Kosten.

Bitte klären Sie vor Behandlungsbeginn, ob Ihre Kasse die Rechnung anteilig erstattet.

Eine Liste der GKVs finden Sie auf der Seite des Bundesverbands Osteopathie e.V.: